BAFA & BEG

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Förderung, iSFP-Bonus und wer ihn erstellen darf

In Foren taucht immer dieselbe Frage auf: „Reicht nicht auch ein normaler Energieausweis, oder brauche ich wirklich diesen Sanierungsfahrplan?" Kurze Antwort: Der iSFP ist mehr als ein Ausweis — er ist Grundlage der BAFA-geförderten Energieberatung und Schlüssel zu erhöhten Zuschüssen bei späteren Sanierungsmaßnahmen.

Was der iSFP ist — und was ihn vom Energieausweis unterscheidet

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein standardisiertes Dokument wie der Energieausweis (vgl. Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis), sondern eine maßgeschneiderte Strategie. Er zeigt, wie ein konkretes Wohngebäude durch aufeinander abgestimmte Schritte über einen längeren Zeitraum energetisch saniert werden kann — mit berechneten Energieeinsparungen für jede vorgeschlagene Maßnahme. Erstellt wird er mithilfe einer von der BAFA zugelassenen iSFP-Softwareapplikation; eine freie Dokumentenvorlage genügt nicht.

Der Energieausweis bescheinigt den Ist-Zustand eines Gebäudes — der iSFP zeigt den Weg nach vorne. Deshalb dient er als zentrale Grundlage sowohl für die BAFA-Förderung der Beratung selbst als auch für den späteren iSFP-Bonus bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen.

Die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude (EBW)

Das Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst das Beratungshonorar mit 50 Prozent. Die Obergrenzen des Zuschusses hängen von der Gebäudegröße ab:

Ein-/Zweifamilienhaus

50 % des Honorars, maximal 650 Euro Zuschuss.

Ab 3 Wohneinheiten

50 % des Honorars, maximal 850 Euro Zuschuss.

WEG-Bonus

Einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung präsentiert werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und sich im Bundesgebiet befinden.

Wichtig: Der Förderantrag muss gemäß BAFA-Bedingungen vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden. Wer den Energieberater zuerst beauftragt und erst danach den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf die Förderung. In Foren ist dieser Schritt der am häufigsten genannte Stolperstein. Ausnahme: Ein Vertrag kann auch vor der Antragstellung abgeschlossen werden, wenn er ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht (aufschiebende Bedingung).

Der iSFP-Bonus: Wie der Fahrplan spätere Sanierungsmaßnahmen günstiger macht

Wer auf Basis eines iSFP eine der empfohlenen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzt, profitiert beim Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) der BAFA von einem Zuschlag von 5 Prozentpunkten auf die Grundförderung — dem sogenannten iSFP-Bonus. Kein Bonus bei Heizungstausch; dieser läuft über die KfW.

Der iSFP ist 15 Jahre gültig; die Maßnahmen können schrittweise umgesetzt werden. Wer die empfohlenen Schritte nicht oder anders umsetzt, verliert lediglich den Bonus — den Sanierungsfahrplan selbst zu haben hat keine verpflichtende Wirkung.

BEG-Reform ab 21. Juli 2026: Die neuen BEG-EM-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Bestätigt durch die BAFA: Der iSFP-Bonus greift ab dann erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro förderfähiger Kosten und wird nur auf den Betrag angewendet, der diese Schwelle übersteigt. Vereinzelt kursiert zusätzlich die Ankündigung, der Bonus solle künftig erst ab der zweiten umgesetzten Maßnahme greifen — das ist bislang nicht Teil der offiziellen BAFA-Information und sollte vor einer Antragsplanung direkt bei der BAFA verifiziert werden. Genaue aktuelle Konditionen für Anträge ab 21. Juli 2026 veröffentlicht die BAFA auf ihrer Website.

Wer den iSFP erstellen darf: dena-Expertenliste und § 88 GEG

Einen iSFP darf nur erstellen, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderung (dena-Expertenliste) in der Rubrik Wohngebäude eingetragen ist. Das ist kein symbolisches Zertifikat, sondern eine Pflichtvoraussetzung für jede EBW-geförderte Beratung.

Die BAFA orientiert sich bei den Zulassungsvoraussetzungen an der Qualifikation nach § 88 GEG — dem Paragraphen zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Danach kommen unter anderem in Frage: Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder verwandten Fächern, Handwerksmeister mit einschlägigem Schwerpunkt sowie Personen, die die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA (§ 88 Abs. 5 GEG) erfolgreich abgelegt haben. Letzteres ist der Einstiegsweg für Quereinsteiger — mehr dazu im Ratgeber Energieberater werden: Voraussetzungen und dena-Eintragung.

Der Energieberater muss das Gebäude vor Ort aufnehmen und die Berechnungen nach anerkannten Normen durchführen. Eine reine Fernberatung ohne Begehung erfüllt die Anforderungen nicht.

Häufig gestellte Fragen

„Ist der iSFP kostenlos?"

Nein, aber die BAFA bezuschusst das Honorar mit 50 Prozent (max. 650 Euro für Einfamilienhäuser). Der Eigenanteil liegt je nach Gebäudegröße und Berater typischerweise im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Ein kostenloser iSFP ist kein BAFA-geförderter iSFP.

„Muss ich danach sanieren?"

Nein. Der iSFP ist unverbindlich und empfiehlt Maßnahmen — er verpflichtet nicht zur Umsetzung. Wer einzelne Empfehlungen umsetzt, bekommt den iSFP-Bonus; wer nichts unternimmt, verliert lediglich die erhöhte Förderung, nicht aber die Beratungsförderung selbst.

„Gilt der iSFP auch für Neubauten?"

Nein. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Die EBW-Förderung und der iSFP richten sich ausschließlich an bestehende Wohngebäude im Sinne der BAFA-Richtlinie.

„Wie lange dauert die Erstellung?"

Nach Genehmigung des Antrags durch die BAFA, Ortsbegehung und Auswertung rechnen Energieberater üblicherweise mit einigen Wochen bis zum fertigen Dokument. Terminverfügbarkeit und Komplexität des Gebäudes beeinflussen die Dauer erheblich.

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Stand: 07/2026