Förderung in der Energieberatung: BAFA, KfW, BEG & iSFP
Förderwissen ist das Kerngeschäft jedes Energieberaters — und ein fester Prüfungsbestandteil. Hier findest du die wichtigsten Programme mit ihren Fördersätzen, Höchstbeträgen und Antragswegen kompakt zusammengefasst.
Warum Förderwissen prüfungsrelevant ist
Nur in die dena Energieeffizienz-Expertenliste eingetragene Fachleute dürfen Anträge für viele staatlich geförderte Leistungen stellen. Wer als Energieberater arbeitet, muss deshalb die Programme von BAFA und KfW sicher beherrschen — von der geförderten Energieberatung über den individuellen Sanierungsfahrplan bis zu den Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Genau dieses Wissen wird in der Prüfung abgefragt.
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
Das BAFA fördert die geförderte Energieberatung für Wohngebäude — das klassische Einstiegsprodukt vieler Energieberater. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten:
Ein- & Zweifamilienhäuser
Maximal 650 Euro Zuschuss zur Beratung inklusive individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).
Ab drei Wohneinheiten
Maximal 850 Euro Zuschuss. Wird der Bericht in einer Eigentümerversammlung erläutert, kommen für WEG einmalig 250 Euro hinzu.
Den Antrag stellt der in der Expertenliste gelistete Energieberater vor Beginn der Beratung beim BAFA. Der Zuschuss wird in der Regel direkt mit dem Beratungshonorar verrechnet.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist das zentrale Beratungsprodukt — und zugleich Prüfungsbestandteil als Projektarbeit. Er zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie ihr Gebäude energetisch saniert werden kann. Sein größter finanzieller Hebel ist der iSFP-Bonus:
+5 Prozentpunkte Förderbonus
Werden Einzelmaßnahmen der BEG EM im Rahmen eines geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.
Doppelte förderfähige Kosten
Mit iSFP-Bonus steigt die Grenze der förderfähigen Ausgaben bei Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das Dach über den meisten Sanierungsförderungen. Sie gliedert sich in mehrere Teile, deren Zuständigkeit zwischen BAFA und KfW aufgeteilt ist:
- BEG EM — Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung: Zuschüsse über das BAFA, Grundförderung in der Regel 15 Prozent (mit iSFP-Bonus 20 Prozent).
- Heizungstausch auf Basis erneuerbarer Energien: Zuschuss über die KfW (siehe unten).
- BEG WG / NWG — Effizienzhäuser: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard über die KfW, meist als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.
Bei Sanierungen zum Effizienzhaus und bei Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung für die Förderung — er übernimmt Planung, Antragstellung und Baubegleitung.
KfW-Heizungsförderung beim Heizungstausch
Den Austausch alter Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien — etwa Wärmepumpen — fördert die KfW im Rahmen der BEG EM (Förderprodukt 458). Die Fördersätze sind kumulierbar, grundsätzlich bei maximal 70 Prozent gedeckelt, bei niedrigerem Einkommen bei maximal 80 Prozent:
Grundförderung: 30 %
Für alle in der BEG EM genannten förderfähigen Heizungstechniken.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte
Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig vom Alter ersetzen — oder eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab Antragstellung 01.08.2028 entfällt er ganz.
Einkommensbonus: 40 / 30 / 10 Prozentpunkte
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen der selbstnutzenden Eigentümer: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich diese Einkommensgrenzen pauschal um 10.000 Euro (Familienzuschlag).
Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit Kosten bis 28.000 Euro (sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 750 Euro). Bei maximalem Fördersatz von 80 Prozent — nur bei Einkommen bis 30.000 Euro bzw. bis 40.000 Euro mit Familienzuschlag — ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro; ohne diese Einkommensgrenze liegt die Obergrenze bei 70 Prozent, also bis zu 19.600 Euro.
Hinweis: Förderprogramme, Sätze und Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Werte dienen der Orientierung und Prüfungsvorbereitung — maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW (bafa.de, kfw.de). Prüfe vor jeder Beratung die geltenden Konditionen.
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Jetzt registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) & Energieberatung
- KfW-Merkblatt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458), Stand 07/2026, gültig seit 21.07.2026 — Grundlage der Fördersätze Grundförderung/Klimageschwindigkeitsbonus/Einkommensbonus
- dena — Energieeffizienz-Expertenliste
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Stand: 08/2026