QPEB-Prüfung: Ablauf, Hilfsmittel und die Formelsammlung — was wirklich erlaubt ist
Zuletzt aktualisiert: · Team von energieberater-pruefung.de
„Darf ich meinen eigenen Taschenrechner mitnehmen?“, „Brauche ich eine eigene Formelsammlung?“ — in Vorbereitungskursen und Lerngruppen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung (QPEB) gehören solche Fragen zu den meistgestellten, kurz vor dem Prüfungstermin. Die kurze Antwort: einiges müssen Sie mitbringen, einiges wird Ihnen gestellt — und genau da passieren die meisten Missverständnisse.
Ist ein Taschenrechner bei der QPEB erlaubt?
Ja — aber nur ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner. Nach den offiziellen „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ des BAFA sind als mitzubringende Hilfsmittel ausdrücklich zugelassen: ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, ein Geodreieck sowie eigene, nicht radierbare Stifte. Ein programmierbarer Taschenrechner erfüllt diese Voraussetzung nicht; ob ein bestimmtes Gerät als „nichtprogrammierbar“ gilt, sollte im Zweifel vorab mit dem Fortbildungsanbieter oder dem BAFA geklärt werden.
Die BAFA-Hinweise führen diese drei Hilfsmittel als abschließende Liste auf — weitere eigene Unterlagen wie Notizen oder Skripte sind darin nicht vorgesehen.
Muss ich die Formelsammlung selbst mitbringen?
Nein. Genau das ist der am häufigsten missverstandene Punkt: „Die Formelsammlung sowie ein Exemplar des jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetzes werden Ihnen in der Prüfung bereitgestellt“, so wörtlich die BAFA-Hinweise zur Qualifikationsprüfung. Sie müssen also weder eine eigene Formelsammlung noch ein eigenes GEG-Exemplar organisieren oder mitbringen — beides liegt am Prüfungstag bereit.
Formelsammlung und GEG-Exemplar werden in der Prüfung ausgegeben. Mitzubringen sind nur: nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck, eigene nicht radierbare Stifte.
Trotzdem lohnt sich die Vorbereitung mit genau diesem Dokument: Das BAFA empfiehlt ausdrücklich, mit der offiziellen Formelsammlung zu lernen und die Rechenaufgaben in den bereitgestellten Übungsfragen damit zu bearbeiten — schließlich liegt in der Prüfung exakt diese Fassung aus, nicht eine private Zusammenstellung.
Was steht in der offiziellen BAFA-Formelsammlung?
Die aktuelle Formelsammlung (Version Juli 2025, herausgegeben vom BAFA) umfasst 23 durchnummerierte Seiten und gliedert sich in folgende Kapitel:
- Wärmetransport/Wärmeschutz (u. a. Wärmedurchgangskoeffizient/U-Wert, Wärmebrücken)
- Feuchtetransport/Feuchteschutz
- Bilanzierung Wohngebäude gemäß GEG/DIN V 18599 (u. a. Geometriegrößen, Transmissions- und Lüftungswärmesenken, Luftdichtheitsprüfung, CO2-äquivalente Emissionen)
- Heizlast (u. a. Norm-Heizlast, Heizlast aus Verbrauch)
- Vereinfachte Bilanzierung/überschlägige Berechnungen (u. a. Energiebedarf für Heizung und Trinkwarmwasser)
- Sommerlicher Wärmeschutz (u. a. Sonneneintragskennwert)
- Heizungstechnik, Hydraulik, Wärmepumpen, Solarthermie (u. a. Erzeugeraufwandszahlen)
- Photovoltaik
- Lüftung
- Beleuchtung
- Einheitenumrechnung/allgemeine Formeln
Das BAFA empfiehlt für Rechenaufgaben ein festes Vorgehen: zuerst die verwendete Formel mit Formelzeichen notieren, dann die Zahlenwerte einsetzen und rechnen, zuletzt das Ergebnis mit Einheit angeben. Die schriftliche Prüfung enthält laut BAFA neben Multiple-/Single-Choice- und Richtig-Falsch-Fragen auch Rechenaufgaben — Sicherheit im Umgang mit der Formelsammlung zahlt sich entsprechend aus.
Wie läuft die QPEB-Prüfung insgesamt ab?
Die Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen und sich durch Bearbeitungs- und Korrekturphasen über mehrere Wochen erstrecken:
- Schriftliche Prüfung (180 Minuten): Fragen und Rechenaufgaben zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik sowie Rechtliches, Bilanzierung und Beratung — im Antwort-Wahl-Format (Single-/Multiple-Choice, Richtig-Falsch) sowie als Rechenaufgaben.
- Projektarbeit (individueller Sanierungsfahrplan): Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird für ein vorgegebenes Gebäude ein iSFP samt schriftlicher Ausarbeitung erstellt und dem BAFA zur Prüfung auf Förderfähigkeit vorgelegt.
- Mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten): Vorstellung des iSFP und der gewählten Maßnahmenpakete (Vortrag max. 15 Minuten), anschließend fachliche Rückfragen der Prüfenden; die Bewertungsphase danach dauert weitere 15 Minuten.
Häufige Fehler in der Projektarbeit
Fehler bei der Gebäudebilanzierung zählen laut BAFA zu den häufigsten Gründen für eine nicht bestandene Projektarbeit. Typisch sind unter anderem:
- falsch festgelegte Systemgrenze (Hüllfläche)
- Fehler bei der Flächen- oder Volumenberechnung sowie Eingabefehler bei der Bilanzierungssoftware, insbesondere bei 3D/CAD-Eingaben (z. B. doppelt erfasste Flächen)
- falsch ermittelte U-Werte oder falsche Annahmen zu Luftdichtheit und Luftwechselrate
- falsche Annahmen zum Wärmebrückenfaktor oder fehlende Beratung zu Wärmebrücken
- fehlerhafte Reihenfolge der Sanierungsschritte oder Verstoß gegen das Best-Möglich-Prinzip (die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen technisch umsetzbar sein)
- fehlendes Verständnis der Fördervoraussetzungen der BEG-WG inklusive Boni und Effizienzhausklassen
Wie viele Prüfungsplätze gibt es — und wie lange ist die Wartezeit?
Das BAFA kann derzeit pro Quartal nur rund 50 Prüfungsplätze für die QPEB anbieten, weil die Prüfung aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finanziert wird. Die ersten Prüfungen fanden im Herbst 2024 statt; seitdem übersteigt die Nachfrage regelmäßig das Platzangebot, sodass aktuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Wichtig für die Planung: Eine abgeschlossene Fortbildung führt nicht automatisch zu einem zeitnahen Prüfungsplatz. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt individuell durch den Prüfling selbst; eine Reservierung von Plätzen durch den Fortbildungsanbieter ist nicht möglich. Liegt das Fortbildungsende mehr als drei Jahre vor der Prüfung, muss zudem das Vertiefungsmodul Wohngebäude im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt werden.
Praxisbeispiel: Eigene Formelsammlung, programmierbarer Taschenrechner und der Nichtwohngebäude-Weg
Drei konstruierte Prüfungssituationen, die Schwellen nicht. Die Hilfsmittel- und Fristregeln stehen in den BAFA-Hinweisen zur Qualifikationsprüfung (live 25.08.2026) und in den „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ (Stand Oktober 2025).
- Fall 1 — eigene Formelsammlung: Prüfling P. legt eine private Formelsammlung und ein kommentiertes GEG-Exemplar auf den Tisch. Das BAFA stellt in der schriftlichen Prüfung die eigene Formelsammlung und das unkommentierte Gebäudeenergiegesetz bereit; mitgebrachte Dokumente sind nicht erlaubt. P. muss die privaten Unterlagen abgeben — sonst fehlt ein zugelassenes Hilfsmittel nicht, sondern ein verbotenes liegt auf dem Platz.
- Fall 2 — programmierbarer Taschenrechner: Prüfling Q. bringt einen programmierbaren Taschenrechner, ein Geodreieck und nicht radierbare Stifte mit. Zugelassen sind nur ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck und eigene nicht radierbare Stifte. Der programmierbare Rechner fällt aus der Liste; ohne Ersatzgerät kann Q. die Rechenaufgaben nicht bearbeiten.
- Fall 3 — Nichtwohngebäude zu früh: Beraterin R. hat die QPEB Wohngebäude am 01.03.2024 bestanden und will die Prüfung für Nichtwohngebäude ablegen. Das BAFA verlangt kumulativ: (1) bestandene Wohngebäude-Prüfung, (2) mindestens drei Jahre nachweisliche Berufserfahrung danach, (3) Fortbildung Nichtwohngebäude im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten. Vom 01.03.2024 bis zum Stichtag 25.08.2026 sind es 2 Jahre, 5 Monate und 24 Tage — unter drei Jahren. Die NWG-Prüfung ist damit noch nicht zulässig, unabhängig davon, ob die 80 Unterrichtseinheiten schon gebucht sind.
Häufiger Prüfungsfehler: „Die Fortbildung ist durch, also habe ich einen Platz in Berlin am 06.10.2026.“ Das BAFA sagt das Gegenteil: Die Eingangsbestätigung sagt keinen Platz zu; bei Übernachfrage entscheidet die Wartezeit nach Fortbildungsende. Der Anmeldezeitraum für Berlin war der 08.07. bis 25.08.2026; der nächste veröffentlichte Termin ist der 12.01.2027 in Erfurt (Anmeldung 07.10. bis 01.12.2026). Quelle: BAFA-Seite Qualifikationsprüfung Energieberatung, live 25.08.2026.
Rechenbeispiel: 180 Minuten Klausur, 80 Unterrichtseinheiten und drei Jahre Abstand
Die BAFA-Schwellen lassen sich an konkreten Terminen durchrechnen — die Fälle sind konstruiert, die Zahlen nicht:
| Fall | Sachverhalt | Folge nach BAFA-Vorgabe |
|---|---|---|
| Schriftliche Prüfung | 180 Minuten für drei Themenbereiche | BAFA-Tipps, Stand Oktober 2025 |
| Zeitbudget ein Bereich | 90 von 180 Minuten nur auf die Gebäudehülle | 50 Prozent der Klausurzeit für einen von drei Bereichen |
| NWG-Wartefrist | Wohngebäude bestanden 01.03.2024, Stichtag 25.08.2026 | 2 Jahre 5 Monate 24 Tage — unter drei Jahren → NWG-Prüfung noch nicht zulässig |
| NWG-Fortbildung | 80 Unterrichtseinheiten zusätzlich zur bestandenen Wohngebäude-Prüfung | kumulativ mit der Drei-Jahres-Berufserfahrung |
| Vertiefung bei Abstand über drei Jahre | Wohngebäude: 40 Unterrichtseinheiten; Nichtwohngebäude: 80 Unterrichtseinheiten | Vertiefungsmodul wiederholen, wenn Fortbildungsende länger als drei Jahre zurückliegt |
| Prüfungsplätze | etwa 50 Plätze je Quartal, finanziert aus Haushaltsmitteln | keine Reservierung durch den Fortbildungsanbieter |
Eigene Durchrechnung auf Grundlage der BAFA-Seite „Qualifikationsprüfung Energieberatung“ (live 25.08.2026: etwa 50 Prüfungsplätze, 80 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude, drei Jahre Berufserfahrung, Termine Berlin 06.10.2026 / Erfurt 12.01.2027) und der BAFA-Publikation „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ (Stand Oktober 2025: 180 Minuten schriftlich). Die Personen- und Datumsbeispiele sind konstruiert; die Schwellen stammen aus den Primärquellen.
Hinweis: Prüfungsdetails, Terminvergabe und die genauen Inhalte der Formelsammlung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen des BAFA unter bafa.de/qpeb. Die Inhalte dieser Seite dienen der Orientierung und Prüfungsvorbereitung und ersetzen keine Rechtsberatung.
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Jetzt registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- BAFA — Tipps zur Qualifikationsprüfung Energieberatung (Stand Oktober 2025)
- BAFA — Formelsammlung Qualifikationsprüfung Energieberatung (Version Juli 2025)
- BAFA — Qualifikationsprüfung Energieberatung: Anforderungen, Prüfungsplätze und Termine
- § 88 GEG — Ausstellungsberechtigung für Energieausweise (inkl. Qualifikationsprüfung nach Abs. 5)
Stand: 08/2026