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QPEB-Prüfung: Ablauf, Hilfsmittel und die Formelsammlung — was wirklich erlaubt ist

Zuletzt aktualisiert: · Team von energieberater-pruefung.de

„Darf ich meinen eigenen Taschenrechner mitnehmen?“, „Brauche ich eine eigene Formelsammlung?“ — in Vorbereitungskursen und Lerngruppen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung (QPEB) gehören solche Fragen zu den meistgestellten, kurz vor dem Prüfungstermin. Die kurze Antwort: einiges müssen Sie mitbringen, einiges wird Ihnen gestellt — und genau da passieren die meisten Missverständnisse.

Ist ein Taschenrechner bei der QPEB erlaubt?

Ja — aber nur ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner. Nach den offiziellen „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ des BAFA sind als mitzubringende Hilfsmittel ausdrücklich zugelassen: ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, ein Geodreieck sowie eigene, nicht radierbare Stifte. Ein programmierbarer Taschenrechner erfüllt diese Voraussetzung nicht; ob ein bestimmtes Gerät als „nichtprogrammierbar“ gilt, sollte im Zweifel vorab mit dem Fortbildungsanbieter oder dem BAFA geklärt werden.

Die BAFA-Hinweise führen diese drei Hilfsmittel als abschließende Liste auf — weitere eigene Unterlagen wie Notizen oder Skripte sind darin nicht vorgesehen.

Muss ich die Formelsammlung selbst mitbringen?

Nein. Genau das ist der am häufigsten missverstandene Punkt: „Die Formelsammlung sowie ein Exemplar des jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetzes werden Ihnen in der Prüfung bereitgestellt“, so wörtlich die BAFA-Hinweise zur Qualifikationsprüfung. Sie müssen also weder eine eigene Formelsammlung noch ein eigenes GEG-Exemplar organisieren oder mitbringen — beides liegt am Prüfungstag bereit.

Gestellt, nicht mitgebracht

Formelsammlung und GEG-Exemplar werden in der Prüfung ausgegeben. Mitzubringen sind nur: nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck, eigene nicht radierbare Stifte.

Trotzdem lohnt sich die Vorbereitung mit genau diesem Dokument: Das BAFA empfiehlt ausdrücklich, mit der offiziellen Formelsammlung zu lernen und die Rechenaufgaben in den bereitgestellten Übungsfragen damit zu bearbeiten — schließlich liegt in der Prüfung exakt diese Fassung aus, nicht eine private Zusammenstellung.

Was steht in der offiziellen BAFA-Formelsammlung?

Die aktuelle Formelsammlung (Version Juli 2025, herausgegeben vom BAFA) umfasst 23 durchnummerierte Seiten und gliedert sich in folgende Kapitel:

Das BAFA empfiehlt für Rechenaufgaben ein festes Vorgehen: zuerst die verwendete Formel mit Formelzeichen notieren, dann die Zahlenwerte einsetzen und rechnen, zuletzt das Ergebnis mit Einheit angeben. Die schriftliche Prüfung enthält laut BAFA neben Multiple-/Single-Choice- und Richtig-Falsch-Fragen auch Rechenaufgaben — Sicherheit im Umgang mit der Formelsammlung zahlt sich entsprechend aus.

Wie läuft die QPEB-Prüfung insgesamt ab?

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen und sich durch Bearbeitungs- und Korrekturphasen über mehrere Wochen erstrecken:

Häufige Fehler in der Projektarbeit

Fehler bei der Gebäudebilanzierung zählen laut BAFA zu den häufigsten Gründen für eine nicht bestandene Projektarbeit. Typisch sind unter anderem:

Wie viele Prüfungsplätze gibt es — und wie lange ist die Wartezeit?

Das BAFA kann derzeit pro Quartal nur rund 50 Prüfungsplätze für die QPEB anbieten, weil die Prüfung aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finanziert wird. Die ersten Prüfungen fanden im Herbst 2024 statt; seitdem übersteigt die Nachfrage regelmäßig das Platzangebot, sodass aktuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Wichtig für die Planung: Eine abgeschlossene Fortbildung führt nicht automatisch zu einem zeitnahen Prüfungsplatz. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt individuell durch den Prüfling selbst; eine Reservierung von Plätzen durch den Fortbildungsanbieter ist nicht möglich. Liegt das Fortbildungsende mehr als drei Jahre vor der Prüfung, muss zudem das Vertiefungsmodul Wohngebäude im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt werden.

Hinweis: Prüfungsdetails, Terminvergabe und die genauen Inhalte der Formelsammlung können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen des BAFA unter bafa.de/qpeb. Die Inhalte dieser Seite dienen der Orientierung und Prüfungsvorbereitung und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Stand: 07/2026